Ihr Bestattungs-Dienst Laufer
in Villingen-Schwenningen
Nach dem Tod eines geliebten Menschen kommt es zu einem Gefühl der Hilflosigkeit und Unsicherheit im Hinblick auf die Aufgaben, die jetzt anstehen. In einer solchen Situation benötigen Sie jemanden, der das Wichtigste für Sie erledigt – dies ist unsere Aufgabe als Bestattungsdienst.
Ein behutsamer, achtsamer und liebevoller Umgang mit Ihren geliebten Menschen ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Ebenso geben wir Ihnen die Zeit und den Raum, um Ihrer Liebe und Trauer Ausdruck zu verleihen. Dafür stehen wir rund um die Uhr für Sie zur Verfügung – sprechen Sie uns auf Ihre Wünsche an.
Über uns
Unser Bestattungs-Dienst in Villingen-Schwenningen besteht seit 1990 als Familienunternehmen und begleitet seither alle Anliegen mit Routine, Seriosität und Zuverlässigkeit. Bei uns erhalten Sie eine kompetente und feinfühlige Beratung mitsamt kostenlosen Empfehlungen zur eigenen Vorsorge.
Die Ausstellung in unserem Hause umfasst Särge und Urnen, die besichtigt werden können. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, sich diese in Ruhe anzusehen.
Häufig gestellte Fragen
In jedem Fall helfen wir Ihnen in dieser schwierigen Zeit ohne Wenn und Aber!
Sie erreichen uns rund um die Uhr persönlich unter 07720 / 22258.
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Ein Angehöriger ist gestorben – was muss ich tun?
Wenn der Sterbefall in der Wohnung eingetreten ist, benachrichtigen Sie nach Möglichkeit den Hausarzt. Er oder ggf. ein anderer Mediziner stellt nach Untersuchung des Verstorbenen die erforderlichen Papiere aus.
Ist Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus oder Pflegeheim verstorben, kümmert sich das Pflegepersonal um die Bescheinigung durch einen Arzt.
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Welche Dokumente werden benötigt?
Folgende Unterlagen helfen uns dabei, Sie weitmöglich von behördlichen Formalitäten zu entlasten (ggf. fehlende Dokumente besorgen wir für Sie):
Personalausweis oder Reisepass
Personenstandsurkunden (abhängig vom Familienstand des Verstorbenen)
- ledig: Geburtsurkunde
- verheiratet: Geburtsurkunde und Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- verwitwet: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten
- geschieden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
ggf. zusätzlich für aus dem Ausland zugezogene Mitbürger:
- Registrierschein
- Vertriebenenausweis
- Namenserklärung
ggf. weitere Dokumente und Angaben:
- Krankenkassenversicherungskarte
- Rentenversicherungsnummer (LVA oder BFA)
- Betriebsrentennummer, Versorgungsamt, VBL, LVA, Jobcenter
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Können mit dem Verstorbenen auch persönliche Habseligkeiten beigesetzt werden?
Das ist abhängig von der gewünschten Bestattungsart. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne!
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Welche Art von Bestattungen gibt es?
In Deutschland sind die Erdbestattung, Feuerbestattung, Baumbestattung und Seebestattung zugelassen. Eine private Aufbewahrung von Urnen ist verboten. Wir übernehmen in unserem Leistungsspektrum auch die Überführung.