Bestattungsvorsorge

Eine Bestattungsvorsorge ist aus vielen Gründen sehr sinnvoll.

Zum einen kann eine Person für sich selbst oder für einen Angehörigen genau festlegen, wie sie oder er bestattet werden möchte, ob eine Erd- oder eine Feuerbestattung gewünscht wird, wie die Abschiedsfeier zu gestalten ist, welche Blumen oder welche Musik, welcher Friedhof etc. gewünscht werden. Diese Wünsche werden zu gegebenem Zeitpunkt dann umgesetzt.

Dadurch werden die Angehörigen deutlich entlastet. Sie müssen weniger Entscheidungen treffen, viel Bürokratie wird vom Bestatter erledigt, und bei entsprechender Vorsorge ist auch der finanzielle Aspekt abgesichert.

Einige Vorsorgegründe sind:

  • Der eine möchte nur sicherstellen, dass die Beerdigung nach den eigenen Wünschen gestaltet wird, möchte aber noch kein Geld hinterlegen.
  • Ein anderer wird in der kommenden Zeit Unterstützung vom Sozialamt benötigen und möchte vorher noch die Beerdigung inhaltlich und finanziell absichern.
  • Wieder ein anderer hat keine Angehörigen oder keinen Kontakt zu seinen Angehörigen und möchte für seine Bestattung alles selbst regeln, um eine Sozialbestattung zu vermeiden.

Bestattungskosten

Je nach der gewünschten Bestattungsart liegen die Kosten schnell bei 5.000 bis 10.000 Euro.

Deshalb ist es vielen ein Bedürfnis, ihre Angehörigen nicht mit diesen Kosten zu belasten.

Kontakt & Anfahrt

Die beiden gängigsten Möglichkeiten, finanziell die Bestattung im Voraus zu regeln sind:

  • Eine Sterbeversicherung bei einer beliebigen Versicherung. (Wenn diese vom Sozialamt als Sondervermögen anerkannt werden soll, sollte der Begünstigte der Sterbeversicherung der Bestatter sein, mit dem ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen wird)
  • Die Hinterlegung der Bestattungskosten auf einem Treuhandkonto. (Nachdem im Vorfeld ein Kostenvoranschlag erstellt wurde). Im Todesfall wird die hinterlegte Summe an den Bestatter ausbezahlt, der damit alle anfallenden Rechnungen begleicht.
  • Übersteigt die Versicherungssumme die Bestattungskosten, wird die Differenz zugunsten der Hinterbliebenen ausbezahlt.